Weiterbildung – BKF LKW
BKrFQG Richtlinie 2003/59/EG) LKW 35 Std.
Die 35 Stunden müssen alle 5 Jahre neu besucht und beim Straßenverkehrsamt eingereicht werden.
Die fünf „Module“ der 35-stündigen Weiterbildung müssen nicht fortlaufend besucht werden, da diese nur aus organisatorischen Gründen durchnummeriert wurden, thematisch abgeschlossen sind und nicht aufeinander aufbauen! Außerdem müssen die Termine der Wochenschulungen nicht als „Komplettkurs“ gebucht werden, sondern Sie können die Schulungstage einzeln buchen oder mit Samstagsterminen kombinieren.
Schulungsbeginn ist immer 8:00 Uhr (Ende ca. 16:30 Uhr)
Die Schulungen für den Güterverkehr kosten jeweils im „Einzelmodul“ 95,00 Euro und „5 Module in einer Woche“ 475,00 Euro inkl. Snacks, Getränken und Lehrmaterial (umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 UStG)