Ausbildung/Umschulung zum EU-Berufskraftfahrer-Bus
Die Massnahme wurde für die Agentur für Arbeit zertifiziert!
Die Massnahme wurde für die Agentur für Arbeit zertifiziert!
Alle Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erwerben, haben nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – BKrFQG), eine besondere Qualifikation nachzuweisen. Alle Fahrerinnen und Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis D1, D1E, D oder DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) gewerblich nutzen wollen, benötigen den Grundqualifikationsnachweis, auch für Fahrten im Werksverkehr.
Diese erwerben Sie durch die Teilnahme an einer 140-stündigen Schulung in unserer anerkannten Ausbildungsstätte. Diese beschleunigte Grundqualifikation schließt mit einer theoretischen IHK-Prüfung (90 Minuten) ab.
Sie beenden Ihre Ausbildung nach den ersten 11 Wochen in der Seela Verkehrsfachschule und einem anschließenden 8-wöchigen Praktikum.
Während Ihrer Ausbildung erhalten Sie sämtliche Qualifikationen, die Sie für den gewerblichen Personenverkehr benötigen. Wir unterstützen Sie bei der Wahl Ihres Arbeitsplatzes.
Wenn Sie diesen Lehrgang besuchen wollen, könnten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Förderung durch die Agentur für Arbeit anstreben. Das notwendige Material zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit senden wir Ihnen gern zu!
Ausbildungsbeginn jederzeit möglich!