Ausbildung/Umschulung zum EU-Berufskraftfahrer-LKW

Die Massnahme wurde für die Agentur für Arbeit zertifiziert!

  • Diese Ausbildung dauert 4 Monate und beinhaltet
    Die Fahrerlaubnis für die Klassen C/CE
  • Lehrgangsvoraussetzung
    Ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse 3 oder B.

Alle LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erwerben, haben nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – BKrFQG), eine besondere Qualifikation nachzuweisen.

Beschleunigte Grundqualifikation

Diese erwerben Sie durch die Teilnahme an einer 140-stündigen Schulung in unserer anerkannten Ausbildungsstätte. Diese beschleunigte Grundqualifikation schließt mit einer theoretischen IHK-Prüfung (90 Minuten) ab.

Ende der Ausbildung

Sie beenden Ihre Ausbildung nach den ersten 3 Monaten in der Seela Verkehrsfachschule und einem anschließenden 1-monatigen Praktikum in einer Spedition.

Während Ihrer Ausbildung erhalten Sie sämtliche Qualifikationen, die Sie für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen. Wir unterstützen Sie bei der Wahl Ihres Arbeitsplatzes.

Wenn Sie diesen Lehrgang besuchen wollen, könnten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Förderung durch die Agentur für Arbeit anstreben. Das notwendige Material zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit senden wir Ihnen gern zu!

Ausbildungsbeginn jederzeit möglich!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Haben Sie noch Fragen?

    SEELA Berufskraftfahrer-Ausbildungszentrum


    Standort Petzvalstraße
    Petzvalstr. 40
    38104 Braunschweig
    Telefon: 0531-37003-189
    Mail: bkf@seelamail.de