Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQ

Wozu benötigt man eine Grundqualifikation bzw. eine beschleunigte Grundqualifikation?

Das Führen eines LKWs setzt in Deutschland den vorherigen Erwerb einer Fahrerlaubnis voraus. Diese bestätigt, dass der Fahrer über ausreichend theoretische und praktische Kenntnisse verfügt, um einen LKW sicher zu bedienen. Wer als Lkw-Fahrer tätig sein möchte, benötigt zusätzlich zu dem entsprechenden Führerschein auch eine sogenannte Grundqualifikation. Diese ist für jede gewerbliche Güterbeförderung über 3,5 t erforderlich.


Seminarübersicht
Beschleunigte Grundqualifikation 07.04.2025
Datum: 07.04.2025 - 16.05.2025
Uhrzeit: 08:00 - 16:30
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Beschleunigte Grundqualifikation 28.07.2025
Datum: 28.07.2025 - 29.08.2025
Uhrzeit: 08:00 - 16:30
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Beschleunigte Grundqualifikation 25.09.2025
Datum: 25.09.2025 - 30.10.2025
Uhrzeit: 08:00 - 16:30
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Beschleunigte Grundqualifikation 10.11.2025
Datum: 10.11.2025 - 12.12.2025
Uhrzeit: 08:00 - 16:30
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Die Grundqualifikation

Erworben werden kann die Grundqualifikation unter anderem im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder durch das Ablegen einer entsprechenden Prüfung bei IHK (Dauer: 4,5 Stunden Theorie plus fahrpraktische Prüfung). Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, eine beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG zu erwerben.

Die Beschleunigte Grundqualifikation (Neueinsteiger)

Diese setzt die Teilnahme an einem Lehrgang voraus (insgesamt 140 Stunden) und wird am Ende mit einer 90-minütigen theoretischen Prüfung abgeschlossen. Die praktische Prüfung, die bei der herkömmlichen Grundqualifikation notwendig ist, entfällt hier.

Während des Lehrgangs werden verschiedene Inhalte vermittelt, wie zum Beispiel:

  • Regeln der Verkehrssicherheit
  • Grundkenntnisse der Logistik
  • Dienstleistung

Als Ziel hat die beschleunigte Grundqualifikation eine Verbesserung des eigenen Fahrverhaltens und die praktische Anwendung der erworbenen Kenntnisse. So soll ein sicherer Transport der Güter bzw. Personen im Straßenverkehr sichergestellt werden.

Eine beschleunigte Grundqualifikation kann dann nötig werden, wenn sich ein Beschäftigungsverhältnis im Bereich der Güter- oder Personenbeförderung anbahnt, für das die Qualifikation erforderlich ist. Sie muss in jedem Fall vorhanden sein und vorgelegt werden, bevor die Tätigkeit aufgenommen werden kann.

Vorteile der Beschleunigten Grundqualifikation

  • Wer bereits einen Führerschein besitzt, der zum Führen von entsprechenden Kraftfahrzeugen berechtigt, kann durch die beschleunigte Grundqualifikation schneller in der Lage sein, eine neue Anstellung anzutreten.
  • Besonders geeignet ist das Verfahren für Personen, die bereits eine Qualifikation für die Güter- oder Personenbeförderung besitzen und in den anderen Bereich wechseln wollen (sogenannte Beschleunigte-Grundqualifikation-Umsteiger).
  • Auch Personen, die im bereits eine Fachkundeprüfung für den Personen- oder Güterverkehr absolviert haben, können die beschleunigte Grundqualifikation in Anspruch nehmen. (sogenannte Beschleunigte-Grundqualifikation-Quereinsteiger)
    (Für beide Fälle kommt sogar eine noch einmal verkürzte Unterrichtszeit von 35 x 60 Minuten infrage, die mit einer 45minütigen IHK-Prüfung abgeschlossen wird.)

Die Beschleunigte Grundqualifikation – Umsteiger/-innen

Diese Form der beschleunigten Grundqualifikation richtet sich an jene Berufskraftfahrer/-innen im Personenverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Güterverkehr ausweiten oder auch ändern wollen und bereits eine Grundqualifikation erworben haben. Die Umsteiger-Qualifikation wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang von 35 Stunden und einer erfolgreichen 45-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK erworben.

Die Beschleunigte Grundqualifikation – Quereinsteiger/-innen

Berufskraftfahrer/-innen, die bereits einen Sach- und Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für den Güterkraftverkehr (GBZugV) besitzen, können die beschleunigte Grundqualifikation durch die Teilnahme an einem Lehrgang von 96 Stunden und einer erfolgreichen 60-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK erwerben.

Alle LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erwerben, haben nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – BKrFQG), eine besondere Qualifikation nachzuweisen.

Beschleunigte Grundqualifikation

Diese erwerben Sie durch die Teilnahme an einer 140-stündigen Schulung in unserer anerkannten Ausbildungsstätte. Diese beschleunigte Grundqualifikation schließt mit einer theoretischen IHK-Prüfung (90 Minuten) ab.

Ende der Ausbildung

Sie beenden Ihre Ausbildung nach den ersten 3 Monaten in der Seela Verkehrsfachschule und einem anschließenden 1-monatigen Praktikum in einer Spedition.

Während Ihrer Ausbildung erhalten Sie sämtliche Qualifikationen, die Sie für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen. Wir unterstützen Sie bei der Wahl Ihres Arbeitsplatzes.

Wenn Sie diesen Lehrgang besuchen wollen, könnten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Förderung durch die Agentur für Arbeit anstreben. Das notwendige Material zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit senden wir Ihnen gern zu!

Ausbildungsbeginn jederzeit möglich!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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    SEELA Berufskraftfahrer-Ausbildungszentrum


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    Petzvalstr. 40
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