Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQ
Wozu benötigt man eine Grundqualifikation bzw. eine beschleunigte Grundqualifikation?
Wozu benötigt man eine Grundqualifikation bzw. eine beschleunigte Grundqualifikation?
Das Führen eines Busses setzt in Deutschland den vorherigen Erwerb einer Fahrerlaubnis voraus. Diese bestätigt, dass der Fahrer über ausreichend theoretische und praktische Kenntnisse verfügt, um einen Bus sicher zu bedienen. Wer Busfahrer Personen im Straßenverkehr befördern möchte, benötigt zusätzlich zu dem entsprechenden Führerschein auch eine sogenannte Grundqualifikation. Diese ist für jede gewerbliche Personenbeförderung mit mehr als 8 Personen erforderlich.
Seminarübersicht | ||
Beschleunigte Grundqualifikation 07.04.2025 |
Datum: 07.04.2025 - 16.05.2025 Uhrzeit: 08:00 - 16:30 |
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Beschleunigte Grundqualifikation 28.07.2025 |
Datum: 28.07.2025 - 29.08.2025 Uhrzeit: 08:00 - 16:30 |
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Beschleunigte Grundqualifikation 25.09.2025 |
Datum: 25.09.2025 - 30.10.2025 Uhrzeit: 08:00 - 16:30 |
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Beschleunigte Grundqualifikation 10.11.2025 |
Datum: 10.11.2025 - 12.12.2025 Uhrzeit: 08:00 - 16:30 |
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Erworben werden kann die Grundqualifikation unter anderem im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder durch das Ablegen einer entsprechenden Prüfung bei IHK (Dauer: 4,5 Stunden Theorie plus fahrpraktische Prüfung). Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, eine beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG zu erwerben.
Diese setzt die Teilnahme an einem Lehrgang voraus (insgesamt 140 Stunden) und wird am Ende mit einer 90-minütigen theoretischen Prüfung abgeschlossen. Die praktische Prüfung, die bei der herkömmlichen Grundqualifikation notwendig ist, entfällt hier.
Während des Lehrgangs werden verschiedene Inhalte vermittelt, wie zum Beispiel:
Als Ziel hat die beschleunigte Grundqualifikation eine Verbesserung des eigenen Fahrverhaltens und die praktische Anwendung der erworbenen Kenntnisse. So soll ein sicherer Transport der Güter bzw. Personen im Straßenverkehr sichergestellt werden.
Eine beschleunigte Grundqualifikation kann dann nötig werden, wenn sich ein Beschäftigungsverhältnis im Bereich der Güter- oder Personenbeförderung anbahnt, für das die Qualifikation erforderlich ist. Sie muss in jedem Fall vorhanden sein und vorgelegt werden, bevor die Tätigkeit aufgenommen werden kann.
Diese Form der beschleunigten Grundqualifikation richtet sich an jene Berufskraftfahrer/-innen im Personenverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Güterverkehr ausweiten oder auch ändern wollen und bereits eine Grundqualifikation erworben haben. Die Umsteiger-Qualifikation wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang von 35 Stunden und einer erfolgreichen 45-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK erworben.
Berufskraftfahrer/-innen, die bereits einen Sach- und Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für den Güterkraftverkehr (GBZugV) besitzen, können die beschleunigte Grundqualifikation durch die Teilnahme an einem Lehrgang von 96 Stunden und einer erfolgreichen 60-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK erwerben.
Alle LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erwerben, haben nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – BKrFQG), eine besondere Qualifikation nachzuweisen.
Diese erwerben Sie durch die Teilnahme an einer 140-stündigen Schulung in unserer anerkannten Ausbildungsstätte. Diese beschleunigte Grundqualifikation schließt mit einer theoretischen IHK-Prüfung (90 Minuten) ab.
Sie beenden Ihre Ausbildung nach den ersten 3 Monaten in der Seela Verkehrsfachschule und einem anschließenden 1-monatigen Praktikum in einer Spedition.
Während Ihrer Ausbildung erhalten Sie sämtliche Qualifikationen, die Sie für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen. Wir unterstützen Sie bei der Wahl Ihres Arbeitsplatzes.
Wenn Sie diesen Lehrgang besuchen wollen, könnten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Förderung durch die Agentur für Arbeit anstreben. Das notwendige Material zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit senden wir Ihnen gern zu!
Ausbildungsbeginn jederzeit möglich!