Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQ

Wozu benötigt man eine Grundqualifikation bzw. eine beschleunigte Grundqualifikation?

Das Führen eines Kraftfahrzeugs setzt in Deutschland den vorherigen Erwerb einer Fahrerlaubnis voraus. Diese bestätigt, dass der Fahrer über ausreichend theoretische und praktische Kenntnisse verfügt, um das Fahrzeug sicher zu bedienen. Wer als Lkw-Fahrer tätig sein oder als Busfahrer Personen im Straßenverkehr befördern möchte, benötigt zusätzlich zu dem entsprechenden Führerschein auch eine sogenannte Grundqualifikation. Diese ist für jede gewerbliche Güter- oder Personenbeförderung über 3,5 t bzw. mehr als 8 Personen erforderlich.

 

Die Grundqualifikation
Erworben werden kann die Grundqualifikation unter anderem im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder durch das Ablegen einer entsprechenden Prüfung bei IHK (Dauer: 4,5 Stunden Theorie plus fahrpraktische Prüfung). Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, eine beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG zu erwerben.

 

Die Beschleunigte Grundqualifikation (Neueinsteiger)
Diese setzt die Teilnahme an einem Lehrgang voraus (insgesamt 140 Stunden) und wird am Ende mit einer 90-minütigen theoretischen Prüfung abgeschlossen.
Die praktische Prüfung, die bei der herkömmlichen Grundqualifikation notwendig ist, entfällt hier.

 

Während des Lehrgangs werden verschiedene Inhalte vermittelt, wie zum Beispiel:

 

Als Ziel hat die beschleunigte Grundqualifikation eine Verbesserung des eigenen Fahrverhaltens und die praktische Anwendung der erworbenen Kenntnisse.
So soll ein sicherer Transport der Güter bzw. Personen im Straßenverkehr sichergestellt werden.

Eine beschleunigte Grundqualifikation kann dann nötig werden, wenn sich ein Beschäftigungsverhältnis im Bereich der Güter- oder Personenbeförderung anbahnt, für das die Qualifikation erforderlich ist. Sie muss in jedem Fall vorhanden sein und vorgelegt werden, bevor die Tätigkeit aufgenommen werden kann.

 

Vorteile der Beschleunigten Grundqualifikation

 

Die Beschleunigte Grundqualifikation - Umsteiger/-innen
Diese Form der beschleunigten Grundqualifikation richtet sich an jene Berufskraftfahrer/-innen im Personenverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Güterverkehr ausweiten oder auch ändern wollen und bereits eine Grundqualifikation erworben haben. Die Umsteiger-Qualifikation wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang von 35 Stunden und einer erfolgreichen 45-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK erworben.

 

Die Beschleunigte Grundqualifikation - Quereinsteiger/-innen
Berufskraftfahrer/-innen, die bereits einen Sach- und Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für den Güterkraftverkehr (GBZugV) besitzen, können die beschleunigte Grundqualifikation durch die Teilnahme an einem Lehrgang von 96 Stunden und einer erfolgreichen 60-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK erwerben.

 

Wurde die Grundqualifikation erworben, bleibt sie für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Danach kann sie durch eine 35-stündige Weiterbildung um weitere fünf Jahre verlängert werden.

 

 

Haben Sie noch Fragen dazu, dann rufen Sie uns an unter 0531-37003-189 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

 

Nutzen Sie eventuelle Förderungen, wie z. B. durch das Jobcenter bei Arbeitssuchenden oder beispielsweise durch die Bildungsprämie für Angestellte!

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